Für Betroffene


Vorgehen für Entschädigungen
2014 wurde die Volksinitiative zur Wiedergutmachung für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen lanciert. Daraufhin hat der Bundesrat einen indirekten Gegenentwurf ausarbeiten lassen.
2016 hat das Bundesparlament den Gegenvorschlag des Bundesrates zur Wiedergutmachungsinitiative angenommen. Das neue Bundesgesetz anerkennt das geschehene Unrecht und regelt die finanzielle Entschädigung von Betroffenen. Das heisst, dass nun 300 Millionen Franken zur Entschädigung von Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen zur Verfügung stehen. Man rechnet mit 12'000 bis 15'000 Personen.
Vom 1. Januar 2017 bis zum 31. März 2018 besteht für Betroffene die Möglichkeit, ein Gesuch um Ausrichtung eines Solidaritätsbeitrags einzureichen. Das Gesuchsformular kann ab 1. Dezember 2016 beim Bundesamt für Justiz, den kantonalen Anlaufstellen oder bei den Staatsarchiven bezogen werden.

Informationen zum Vorgehen für Entschädigungen: www.fszm.ch

Anlaufstellen
Alle Kantone haben eine Anlaufstelle bestimmt, an die sich Betroffene wenden können. Sie erhalten dort Hilfe bei der Suche nach Akten und bei weiteren Anliegen.
Adressliste der Anlaufstellen in den Kantonen

Übersicht über die vom Runden Tisch vorgeschlagenen Massnahmen (für Opfer, die vor 1981 von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen betroffen sind)
1. Anerkennung des Unrechts
2. Beratung und Betreuung
3. Akteneinsicht / Aktensicherung / Bestreitungsvermerk
4. Finanzielle Leistungen
5. Wissenschaftliche Aufarbeitung
6. Öffentlichkeitsarbeit / gesellschaftspolitische Sensibilisierung

Ausführungen zu diesen Punkten sind dem Bericht des Runden Tisches zu entnehmen.
Bericht und Massnahmenvorschläge des Runden Tisches

Wanderausstellung



26.03.2009 - 5.11.2017


12 Stationen und 150 000 Besuchende


schweizweit


Knaben in der Erziehungsanstalt Sonnenberg bei der Arbeit, Kriens, 1944.
Foto: Paul Senn, FFV, Kunstmuseum Bern, Dep. GKS.
© GKS.